Jop-Sharing
Job-Sharing ist eine vertraglich festgeschriebene, bestimmte Art flexibler Arbeitszeitgestaltung, bei der zwei Personen in Teilzeit auf einer Vollzeitarbeitsstelle tätig sind – sie teilen einen Job auf zwei Personen auf.
Für Arbeitnehmer ist Job-Sharing interessant, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, ohne ihren angestammten Arbeitsplatz zu verlieren. Aber auch für Arbeitgeber kann Job-Sharing ein hilfreiches Instrument sein, um beispielsweise wertvolle Mitarbeiter zu halten, die ihre Arbeitszeit aufgrund einer Änderung in ihren persönlichen Lebensumständen, beispielsweise wegen des demografischen Wandels reduzieren müssen.
Job-Sharing ist in § 13 Teilzeitbefristungsgesetz legal geregelt und heißt dort Arbeitsplatzteilung.
Verwandte Instrumente sind Job-Pairing, Job-Splitting und Top-Sharing.
Unterschiedliche Aufteilung von Zeit und Aufgaben
Job-Sharing hat in der Praxis viele unterschiedliche Formen, es bedeutet nicht automatisch, dass Aufgaben und Arbeitszeit jeweils 50:50 geteilt werden. Bei den Arbeitszeiten arbeiten Job-Sharer beispielsweise einen Teil der Woche zusammen und einen anderen Teil alleine, oder sie sind grundsätzlich nie zu gleichen Zeiten beschäftigt. Im zweiten Fall können Job-Sharer die gleiche 40-Stunden-Präsenz wie ein Vollzeitangestellter anbieten.
Bei der Aufteilung der Arbeitsaufgaben unterscheidet man zwischen dem „Zwillingsmodell“ und dem „Inselmodell“. Beim Zwillingsmodell arbeiten beide Job-Sharer grundsätzlich an den gleichen Aufgaben und in denselben Projekten. Dieses Modell ist beim Job-Sharing am weitesten verbreitet, da es für Arbeitgeber am einfachsten zu handhaben ist.
Beim Inselmodel teilen sich weiterhin zwei Beschäftigte einen Arbeitsplatz, aber sie arbeiten nicht an den gleichen Aufgaben oder im gleichen Bereich. Dies kann beispielsweise in einer ambulanten Chirurgie der Fall sein, die Pflegefachkräfte mit unterschiedlichen Spezialisierungen benötigt, aber nicht genug Arbeitsvolumen für mehrere Vollzeitstellen hat.
Job-Sharing im Employer Branding
Auch wenn es zunächst aussieht, als würden nur der Aufwand und die Komplexität bei der Beschäftigung von zwei Personen anstatt einer steigen, so bringt Job-Sharing auch für Arbeitgeber und für die Arbeitgebermarke viele Vorteile mit sich.
Einer der wesentlichen Pluspunkte für Arbeitgeber ist ein gesteigerter „Ausfallschutz“: wenn einer der Job-Sharer einmal krank wird oder Urlaub hat, so ist der Arbeitsplatz trotzdem mindestens zu 50 % besetzt. Viele Arbeitgeber haben auch die Erfahrung gemacht, dass zwei Teilzeitangestellte auf einer Stelle letztlich mehr leisten als ein Vollzeitbeschäftigter, wobei immer der Einzelfall betrachtet werden muss.
Im Employer Branding kann die Möglichkeit zum Job-Sharing ein großer Attraktivitätsfaktorfür Arbeitssuchende sein. Gerade im anhaltenden Fachkräftemangel kann eine offen kommunizierte Möglichkeit zum Job-Sharing der entscheidende Faktor sein, damit sich ein attraktiver Bewerber für das eigene Unternehmen entscheidet.
Damit Job-Sharing nachhaltig zur Stärkung der Arbeitgebermarke beitragen kann, muss das Angebot professionell über das Personalmarketing an potenzielle Bewerber kommuniziert werden.