Fairer Umgang in der Kündigungsfrist ist Employer Branding
Besonders in der Phase der sogenannten Kündigungsfrist haben Unternehmen gute Chancen, ihr Profil als Arbeitgebermarke positiv zu schärfen.
ANDREAS JACOBSEN
Geschäftsführer
VBU Bremen e.V.
Die Mitarbeiterbindung endet nicht mit dem Ausspruch der Kündigung. Gerade in der Phase der sogenannten Kündigungsfrist haben Unternehmen gute Chancen, ihr Profil als Arbeitgebermarke positiv zu schärfen. Mehr noch: Wenn es richtig ist, dass man in der Trennung sein wahres Gesicht zeigt, ist die Kündigungsfrist vermutlich eine der wichtigsten Phasen im Employer Branding.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – unverändert fort. Dennoch ist gerade diese Phase häufig unangenehm. Scheidende Mitarbeiter sind weniger motiviert, Arbeitgeber fürchten nicht selten Verrat. Doch das muss nicht sein. Arbeitgeber haben gerade in dieser Phase die Chance, durch einen fairen Umgang mit scheidenden Mitarbeitern entscheidend zum Employer Branding beizutragen:
Die Kündigung nicht persönlich nehmen
Die Kündigung eines Mitarbeiters darf nicht persönlich genommen werden. Besser ist es, dem Mitarbeiter seine berufliche Entwicklung zu gönnen. Auch der beste Arbeitgeber, der alle Grundsätze des Markenaufbaus und der Mitarbeiterbindung berücksichtigt, kann nicht jeden Arbeitnehmer halten. Als Arbeitgeber sollte man deshalb stolz sein, das Fundament für die weitere berufliche Entwicklung gelegt zu haben.
Ein fairer Arbeitgeber bleibt in Erinnerung
An einen fairen Arbeitgeber erinnert man sich gern zurück. Ein Klima aus Missgunst, Kontrolle und Angst nützt einem Arbeitgeber auch während der Kündigungsfrist am wenigsten. Macht man stattdessen deutlich, dass jeder Mitarbeiter bis zum letzten Tag fair behandelt wird, motiviert dies das verbleibende Team und hinterlässt beim scheidenden Mitarbeiter einen guten Eindruck. Gleichzeitig wird so eine reibungslose Übergabe unterstützt.
Zeugnis und Referenz dient der positiven Unternehmensdarstellung
Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses ist eine gute Gelegenheit, mit wenig Aufwand Employer Branding zu betreiben. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, in dem sich das Unternehmen selbst auch noch einmal darstellen kann. Hat der Mitarbeiter nicht schon einen neuen Arbeitsplatz, kann man ihm anbieten, als Referenz genannt zu werden. Schließlich wäre eine Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, zum Beispiel durch externe Coachings, eine gute Möglichkeit, Employer Branding zu betreiben.
Offene und ehrliche Kommunikation in der Kündigungsphase wichtig
Eine offene und ehrliche Kommunikation bleibt auch in der Kündigungsphase das wichtigste Mittel beim Aufbau einer positiv besetzten Arbeitgebermarke. Denn: Gerade in der Kommunikation zeigt sich, ob ein Arbeitgeber souverän mit dem Ausscheiden eines Mitarbeiters umgeht oder sich beleidigt in die Ecke stellt. Andersherum ist es auch wichtig, darzustellen, wenn die Freisetzung aus betrieblichen Gründen notwendig wurde.
Potenziale aus dem Netzwerk ehemaliger Mitarbeiter
Erkennen Sie die Chancen für zukünftige Geschäfte. Ein Sprichwort sagt: „Man sieht sich immer zwei Mal.“ Nun mag es nicht die Regel sein, dass Mitarbeiter wieder zu einem früheren Arbeitgeber zurückkehren, obwohl auch das vorkommt. Unter dem Stichwort Boomerang Hiring kann dies Teil der Recruiting-Strategie sein. Aber man darf auch nicht die geschäftlichen Potenziale unterschätzen, die aus dem Netzwerk ehemaliger Mitarbeiter kommen. Es ist klar, dass nur die Mitarbeiter weiterhin Geschäfte zu Gunsten früherer Arbeitgeber anbahnen, wenn sie dort bis zum Schluss fair behandelt wurden.
Fazit
Bereits diese kurzen Ausführungen zeigen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist einiges falsch, aber doch vieles richtig machen können. Wenn vor allem der Arbeitgeber einem scheidenden Mitarbeiter gegenüber souverän und fair auftritt, bleibt auch dieser vermeintlich letzte Akt in der Angestelltenbeziehung in positiver Erinnerung und trägt nachhaltig zum Aufbau und Festigung der Arbeitgebermarke im Employer Branding bei. Grundlage ist die Wertschätzung des Mitarbeiters durch das Unternehmen.
Über Andreas Jacobsen
Andreas Jacobsen ist zugelassener Rechtsanwalt und arbeitet als Geschäftsführer beim Verband Baugewerblicher Unternehmer im Lande Bremen e.V. Er hat Erfahrungen in der Kontrolle und Aufsicht von Unternehmensbeteiligungen, in der Akquisition von Fördermitteln sowie der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Von Zeit zu Zeit blickt er in Blogbeiträgen über den Tellerrand und beschäftigt sich mit Themen aus den Bereichen, Start-ups, Innovation, Disruption und Unternehmensführung. Jacobsen wohnt und arbeitet in Bremen.
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